Schwerpunkt

Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen ? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Unsere Leistung

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene und ausgewiesene Erbrechtskanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigte gerichtlich und außergerichtlich.

Auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft beraten wir in Bezug auf Erbe und Versorgung nach dem Tod eines Partners.

Mitglied im DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.


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